Widerspruch gegen eine Kündigung
Sie wurden gekündigt und sind damit nicht einverstanden? Mit diesem Brief widersprechen Sie rechtzeitig und schriftlich und halten Ihre Rechte offen.
Worauf Sie achten sollten
- Handeln Sie sofort: Für die gerichtliche Anfechtung einer Kündigung gelten häufig sehr kurze Fristen. Lassen Sie sich unverzüglich beraten.
- Unterschreiben Sie niemals sofort eine Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarung, ohne sich beraten zu lassen.
- Halten Sie sich weiter zur Arbeit bereit und schreiben Sie das in den Brief – das stützt Ihren Lohnanspruch.
- Versenden Sie per Einschreiben: Das Datum Ihres Widerspruchs kann rechtlich entscheidend sein.
FAQ
- Wie schnell muss ich widersprechen?
- So schnell wie möglich. Für die gerichtliche Anfechtung einer Kündigung gelten in der Regel kurze Fristen; warten Sie damit nicht und holen Sie sofort Rat ein.
- Brauche ich einen Anwalt?
- Für diesen Brief nicht, aber lassen Sie sich bei einer Kündigung inhaltlich von einer Juristin, einem Anwalt, Ihrer Gewerkschaft oder einer Rechtsschutzversicherung beraten.