Widerspruch gegen eine Mieterhöhung
Sie finden die angekündigte Mieterhöhung zu hoch oder nicht korrekt angekündigt? Mit diesem Brief widersprechen Sie rechtzeitig und schriftlich.
Worauf Sie achten sollten
- Widersprechen Sie vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens. Danach ist ein Widerspruch deutlich schwieriger.
- Prüfen Sie, ob die Ankündigung die im Mietvertrag oder in der Ankündigung genannte Vorlauffrist einhält.
- Prüfen Sie, ob die Erhöhung begründet ist und ob eine Obergrenze für Ihre Wohnung gilt.
- Gibt es in der Wohnung Mängel, die noch nicht beseitigt sind? Erwähnen Sie das – das ist ein eigenständiger Grund für einen Widerspruch.
FAQ
- Bis wann kann ich widersprechen?
- Grundsätzlich bis zum vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens; die genaue Frist steht in der Ankündigung. Versenden Sie Ihren Brief also schnell und am besten per Einschreiben, damit das Datum feststeht.
- Was passiert nach meinem Widerspruch?
- Der Vermieter kann den Vorschlag zurücknehmen, anpassen oder auf ihm bestehen. Ihr Brief ist dann der Ausgangspunkt der Akte.