Energievertrag kündigen
Praktisch bei Umzug oder Wechsel zu einem anderen Anbieter. Geben Sie Ihre Zählerstände an, dann kann die Schlussrechnung direkt erstellt werden.
Worauf Sie achten sollten
- Läuft Ihr Vertrag über eine festgelegte Mindestlaufzeit? Dann kann bei vorzeitiger Beendigung eine Zahlung fällig werden.
- Melden Sie Ihre Zählerstände immer, am besten mit Foto als Nachweis. Ohne Ablesewerte wird geschätzt.
- Bei einem Umzug: Geben Sie Ihre neue Adresse an, sonst erreicht Sie die Schlussrechnung nicht.
FAQ
- Muss ich selbst kündigen, wenn ich wechsle?
- Oft nicht – der neue Anbieter übernimmt den Wechsel. Kündigen Sie selbst, wenn Sie ohne neuen Anbieter aufhören oder wenn Sie ausdrücklich dazu aufgefordert wurden.
- Wie schnell erhalte ich die Schlussrechnung?
- Anbieter erstellen sie üblicherweise innerhalb weniger Wochen nach dem Enddatum. Der Brief verweist auf diese Frist.